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Die NIS2 Richtlinie

 

Die NIS2 Richtlinie

wir möchten Sie über die neue NIS2-Richtlinie informieren, die für alle Unternehmen in der Europäischen Union relevant ist. Die NIS2-Richtlinie ist eine EU-Richtlinie, die das Niveau der Cyberresilienz in der Union stärken soll. Sie tritt am 16. Januar 2023 in Kraft und muss bis zum 18. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden.

Die NIS2-Richtlinie baut auf der ursprünglichen NIS-Richtlinie von 2016 auf, die bereits ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen in der Union gewährleisten sollte. Die NIS2-Richtlinie erweitert den Geltungsbereich der NIS-Richtlinie, indem sie mehr Sektoren und Unternehmen einbezieht, die als wesentlich oder wichtig für die Sicherheit und das Funktionieren der Gesellschaft angesehen werden. Dazu gehören unter anderem Energie, Verkehr, Gesundheit, Finanzen, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung, Wasser, Lebensmittel, Raumfahrt, Abfallwirtschaft, Post- und Kurierdienste, Chemie, digitale Dienste, Medien, Cloud-Dienste und Datenzentren.

Die NIS2-Richtlinie verpflichtet die betroffenen Unternehmen, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko von Cyberangriffen zu verringern und die Fähigkeit zur Erkennung, Reaktion und Wiederherstellung zu verbessern. Die Unternehmen müssen auch Vorfälle melden, die die Sicherheit oder Kontinuität ihrer Netz- und Informationssysteme beeinträchtigen, an die zuständigen nationalen Behörden oder die nationalen Computer Security Incident Response Teams (CSIRTs). Die NIS2-Richtlinie sieht auch vor, dass die Mitgliedstaaten eine nationale Cybersicherheitsstrategie verabschieden, die Ziele, Prioritäten und Maßnahmen zur Erhöhung der Cyberresilienz festlegt. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch auf nationaler und EU-Ebene fördern, um ein gemeinsames Verständnis der Bedrohungen und Herausforderungen zu entwickeln und eine koordinierte Krisenreaktion zu ermöglichen.

Die NIS2-Richtlinie hat zum Ziel, die Sicherheit und das Vertrauen in die digitale Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken, indem sie einen harmonisierten Rechtsrahmen für die Cybersicherheit in der EU schafft. Die Einhaltung der NIS2-Richtlinie kann auch Vorteile für die Unternehmen bringen, wie zum Beispiel eine bessere Risikomanagement, eine höhere Wettbewerbsfähigkeit, eine stärkere Kundenbindung und eine geringere Haftung.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit den Anforderungen und Pflichten der NIS2-Richtlinie vertraut zu machen und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um Ihr Unternehmen auf die Umsetzung der Richtlinie vorzubereiten. Wenn Sie Fragen oder Anliegen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der Erreichung eines hohen Cybersicherheitsniveaus zu unterstützen.

Bei Fragen sind wir für Sie da: Tel: 030 / 893 673 100